Initiative 2007/08
Initiative 2008/09 Galadinner 2009
enable2start Kompendium

Aktuelle Leser der Erstauflage von enable2start wissen: Diese Gründerinitiative endet nicht mit der Preisverleihung. Im Gegenteil: Für die meisten Leute fängt sie dann erst richtig an. Bis heute können Interessenten  die aktuelle Entwicklung der fünf Sieger der Erstauflage quasi "live" verfolgen. Die regelmäßige Berichterstattung - online auf www.ftd.de/gruendung, print im FTD-Unternehmermagazin „enable“ - läuft noch bis Jahresende. 

Auch die Sieger der jetzt startenden Zweitauflage von enable2start werden journalistisch begleitet werden. Daraus ergeben sich für die Gewinner gewisse Verpflichtungen – und zwar zeitliche, strukturelle und kommunikative.

Die kurze Darstellung dieser Verpflichtungen soll als Orientierungshilfe dienen. Zu Details können Interessenten an dieser Initiative ihre Fragen über die E-Mail-Adresse michaela.pfisterer@enable2start.de zusenden. Wir werden uns bemühen, sie zeitnah und zufriedenstellend zu beantworten.

Falls auch nach diesen individuellen Antworten sowie dem Blick in die Gründertagebücher der Erstauflage (www.ftd.de/gruendung) eine Restunsicherheit bleibt, was im Falle einer Kür zum Sieger tatsächlich passiert, müssen sich Bewerber trotzdem nicht sorgen. Denn die Online-Bewerbung gilt für uns noch nicht als endgültige und bindende Einverständniserklärung für die Konditionen der journalistischen Begleitung. Vielmehr haben wir uns für folgendes Vorgehen entschieden:

Jene Bewerber, die als Kandidaten für die Endauswahl in Betracht kommen, werden von uns individuell kontaktiert und erhalten auf den jeweiligen Gründerfall maßgeschneiderte Vorschläge über die konkrete Ausgestaltung der Verpflichtungen. Falls sich ein potenzieller Kandidat mit unserem Vorschlag nicht einverstanden erklärt, kann er von der Bewerbung zurücktreten.        

Zeitliche Verpflichtungen:

1x pro Woche: Telefonat von maximal einer Stunde mit einem Redakteur oder freien Mitarbeiter der FINANCIAL TIMES DEUTSCHLAND über die Ereignisse der abgelaufenen Woche (Mitte November 2009 bis Dezember 2010).

1x pro Quartal: persönlicher Empfang eines Redakteurs oder freien Mitarbeiters der FINANCIAL TIMES DEUTSCHLAND, der den Firmengründer einen Tag lang bei der Erledigung seiner geschäftlichen Tätigkeiten begleitet. Insgesamt wird es vier solche Begleittage geben.

Strukturelle Verpflichtungen:

Bei der Bewerbung spielt es keine Rolle, ob und welche Struktur ihre Gründung bereits hat (Einzelkaufmann, Gesellschaft bürgerlichen Rechts, OHG, KG, GmbH, AG, noch gar keine handelsrechtliche Eintragung, etc.).

Im Falle eines Sieges ist jedoch vorgesehen, dass Sie im Anschluss an die Siegerkür eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder einer anderen Kapitalgesellschaft zum Zweck der Firmengründung bzw. weiteren Umsetzung der Geschäftsidee gründen. Im Zuge der Errichtung dieser GmbH muss der Firmengründer parallel zum Preisgeld von 50.000 Euro auch noch Eigenkapital in Höhe von 15.000 Euro einbringen. Gleichzeitig wird er (Ko-)Geschäftsführer dieser GmbH.

Sollten Bewerber bereits eine GmbH oder andere Kapitalgesellschaft gegründet haben und dort die Geschäfte führen, ist diese Verpflichtung selbstverständlich hinfällig - auch in Bezug auf die Einbringung von Eigenkapital.

Sollten dringende Gründe gegen die Gründung einer GmbH sprechen, kann diese Verpflichtung im Einzelfall entfallen.

Kommunikative Verpflichtungen:

Bei den wöchentlichen Telefon-Interviews und den quartalsmäßigen Besuchen durch Redakteure der FINANCIAL TIMES DEUTSCHLAND soll der prämierte Firmengründer möglichst transparent über die  Fortschritte und Rückschläge seiner Gründung Auskunft geben, soweit nicht zwingende wettbewerbliche Gründe dagegen sprechen. Zu dieser transparenten Kommunikation gehört auch eine gewisse Offenheit hinsichtlich der Geschäftszahlen: Im Quartalsrhythmus muss der Firmengründer seine angefallenen Ausgaben und Erlöse nennen. Diese Zahlen werden im FTD-Magazin „enable“ veröffentlicht.

Es gilt das Prinzip: Alles was in der deutschen Unternehmerszene aus Mentalitätsgründen verschwiegen wird, muss kommuniziert werden. Alles, was nachvollziehbar einen direkten wettbewerbsrechtlichen Schaden verursachen kann, darf verschwiegen werden.